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Patentantragsservice in China

Es gibt drei Arten von Patentanmeldungen: Erfindung, Gebrauchsmuster und Design. Wenn es eine neue technische Lösung für ein Produkt, einen Prozess oder eine Verbesserung davon gibt, kann eine Erfindung angemeldet werden. Wenn es eine neue technische Lösung in Bezug auf die Form, Struktur oder eine Kombination davon gibt, die für die praktische Anwendung geeignet ist, kann ein Gebrauchsmuster angemeldet werden. Wenn ein neues Design der Form, des Musters oder einer Kombination davon sowie eine Kombination der Farbe, Form und Muster des gesamten Produkts oder eines Teils davon vorliegt, das ein ästhetisches Gefühl erzeugt und für die industrielle Anwendung geeignet ist, ein Design kann eingereicht werden.

    Für die Patentanmeldung erforderliche Unterlagen

    1. Wenn eine Erfindung angemeldet wird, müssen die Unterlagen Folgendes umfassen: ein Antragsschreiben für die Erfindung, eine Zusammenfassung der Beschreibung (ggf. mit Zeichnungen der Zusammenfassung), einen oder mehrere Ansprüche und eine Beschreibung (ggf. mit Zeichnungen der Beschreibung). ). Wenn eine Erfindungsanmeldung Nukleotid- und/oder Aminosäuresequenzen umfasst, ist das Sequenzprotokoll als separater Teil der Beschreibung einzureichen. Bei einer E-Bewerbung ist zusätzlich eine Kopie des genannten Sequenzprotokolls in computerlesbarer Form einzureichen. Bei einer Papierbewerbung sind ein Sequenzprotokoll mit gesondert nummerierten Seiten und eine Kopie in computerlesbarer Form mit dem gleichen Inhalt des Sequenzprotokolls einzureichen. Bei einer Erfindung, die auf genetischen Ressourcen basiert, muss der Antragsteller im Antragsschreiben die Quelle der genetischen Ressourcen angeben und in den Unterlagen die direkte und ursprüngliche Quelle angeben. Ist dem Antragsteller keine Quellenangabe möglich, ist eine Begründung anzugeben.

    2. Wenn eine Gebrauchsmusteranmeldung eingereicht wird, müssen die Unterlagen Folgendes umfassen: ein Antragsschreiben für das Gebrauchsmuster, eine Zusammenfassung der Beschreibung (ggf. mit Zeichnungen der Zusammenfassung), einen oder mehrere Ansprüche, eine Beschreibung und Zeichnungen des Beschreibung.

    3. Wenn ein Designantrag eingereicht wird, müssen die Unterlagen Folgendes umfassen: ein Antragsschreiben für das Design, Zeichnungen oder Fotos (wenn ein Antragsteller den Schutz von Farben beantragt, sind Zeichnungen oder Fotos in Farbe einzureichen) und eine kurze Erläuterung des Designs .

    Enterprise-Service-Fall

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    Schritte zur Patentprüfung

    1. Das Prüfungsverfahren für Erfindungen umfasst fünf Phasen: Eingang, Vorprüfung, Veröffentlichung, Sachprüfung und Erteilung.

    2. Das Prüfungsverfahren für ein Gebrauchsmuster oder Design umfasst drei Phasen: Erhalt, Vorprüfung und Erteilung.

    Mit fast 20 Jahren Branchenerfahrung unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der für die Patentanmeldung erforderlichen Unterlagen und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Prozesses.

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